Leistungen:

Eingliederungshilfe 

Die Lavel UG leistet Eingliederungshilfe gemäß § 78 in Verbindung mit § 113 SGB IX für seelisch behinderte Menschen in Form des Betreuten Einzelwohnens (BEW). Unser Angebot richtet sich an:)

  • Erwachsene Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben.
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen.
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.
  • Menschen mit Doppeldiagnosen (Sucht und psychische Erkrankungen).
  • Menschen, die unter verminderter geistiger und körperlicher Leistungsfähigkeit leiden.
  • Menschen, die überwiegend in Berlin wohnen.

Hilfsanspruch

Folgende Wege sind hierfür eingerichtet, um die Hilfe in Anspruch zu nehmen:

  1. Der Teilhabefachdienst in Berlin ist ein kommunaler Dienst, der für die Planung und Genehmigung geeigneter Hilfen zuständig ist. Er hilft Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung, indem er individuelle Teilhabepläne erstellt und Leistungen zur sozialen, beruflichen und medizinischen Teilhabe bereitstellt. Der Dienst arbeitet eng mit anderen Rehabilitationsträgern zusammen und bietet Beratung, Unterstützung bei der Antragstellung und Informationen über die verschiedenen Fördereinrichtungen und -möglichkeiten. Hier können Sie Ihren Bedarf vortragen und Hilfen beantragen.
  2. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist ein bundesweites Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohten Menschen und deren Angehörige kostenlos unterstützt und berät. Ziel der EUTB ist es, Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Beratung umfasst Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe, wie z.B. zur Assistenz, zu Hilfsmitteln oder zu Teilhabeplänen. Die EUTB-Angebote sind bundesweit verfügbar und bieten eine unabhängige Beratung, die ergänzend zu den bestehenden Leistungen der Rehabilitationsträger dient. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.teilhabeberatung.de
  3. Die Planung der Hilfen durch den Teilhabefachdienst umfasst die Koordination eines sogenannten Gesamtplanverfahrens. In diesem Verfahren wird detailliert geprüft und beraten, welche spezifischen Hilfen am besten zu Ihrem individuellen Bedarf passen. Ziel ist es, maßgeschneiderte Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln, die Ihnen in verschiedenen Lebensbereichen helfen, sei es im sozialen, beruflichen oder gesundheitlichen Kontext.
  4. Die Vermittlung: Sobald Ihr Hilfebedarf feststeht, vermittelt der Teilhabefachdienst geeignete Anbieter, die diesen Bedarf erfüllen können. Sie haben natürlich ein Mitspracherecht im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts. Gleichzeitig wird die Übernahme der Betreuungskosten geprüft und entschieden.