Wir arbeiten mit diesen Kooperationspartnern zusammen:
Kosten
Die Finanzierung der sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen erfolgt in der Regel durch den Träger der Eingliederungshilfe. Beim zuständigen Amt für Soziales, Fachbereich Teilhabe, wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 78 i. V. m. § 113 SGB IX. Die Platzvergabe erfolgt über das Steuerungsgremium des Bezirks. Die Feststellung zum Personenkreis erfolgt in der Regel durch eine Begutachtung des zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Ziel- und Leistungsplanung erfolgt gemeinsam mit dem Teilhabefachdienst.
Phone: 01798062101
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Address: Lavel UG, c/o Regus, Pariser Platz 4a, 10117 Berlin