Kooperationspartnern: 

Wir arbeiten mit diesen Kooperationspartnern zusammen:

  • Teilhabefachdienst des Sozialamtes
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes
  • gesetzliche Betreuer
  • Ärzte und Therapeuten
  • Krankenhäuser, Tageskliniken und Institutsambulanzen
  • Jobcenter und Agenturen für Arbeit
  • Träger der Rentenversicherung
  • Werkstätten für Behinderte, Tagesstätten und weitere Beschäftigungsangebote
  • weitere Angebote der ambulanten psychiatrischen Versorgung wie Kontakt- und Beratungsstellen
  • Angebote für Menschen mit Suchterkrankungen wie Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen
  • Nachbarschaftstreffs
  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF)
  • Vereine
  • Sprachschulen
  • Sprachcafès
  • Schuldnerberatungsstellen

Kosten

Die Finanzierung der sozialen Teilhabe in Form von Assistenzleistungen erfolgt in der Regel durch den Träger der Eingliederungshilfe. Beim zuständigen Amt für Soziales, Fachbereich Teilhabe, wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 78 i. V. m. § 113 SGB IX. Die Platzvergabe erfolgt über das Steuerungsgremium des Bezirks. Die Feststellung zum Personenkreis erfolgt in der Regel durch eine Begutachtung des zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienstes. Die Ziel- und Leistungsplanung erfolgt gemeinsam mit dem Teilhabefachdienst.